♻ Entsorgungshinweis
Verbraucherinformation zu Altgeräteentsorgung und Verschrottung
Stand: 12.2021
Bitte beachten Sie generell, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Altgeräte können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden, die dort fachgerecht gesammelt, entsorgt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Dies ist notwendig, weil einige Altgeräte Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Weiters können so enthaltene Rohstoffe wiederverwendet werden, was wiederum dem Umweltschutz dient.
Hinweise für Verbraucher in Deutschland:
Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine
ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen
auch bei Vertreibern möglich (s.u.). Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammelund
Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: www.take-e-back.de. Die Beurer GmbH ist Mitglied des Rücknahmesystems
„take-e-back“.
Elektrogeräte sind mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:
Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät
zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung
entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Altgeräte/ Altakkus/ Batterien können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden. Diese werden dort fachgerecht gesammelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Altgeräte/ Altakkus/ Batterien können Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Enthaltene Rohstoffe können durch ihre Wiederverwertung einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Sofern die Batterie Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg) enthält, ist die Batterie
entsprechend gekennzeichnet.
Rücknahme von Altgeräten durch Händler in Deutschland
Gemäß deutschem ElektroG § 17 Abs. 1 und 2 sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
1. Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
2. Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
3. Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Informationspflichten in Deutschland
Wir sind gesetzlich verpflichtet, über den aktuellen Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben hinsichtlich Sammel- und Recyclingquoten zu informieren.
Dieser wird von der deutschen Bundesregierung wie folgt veröffentlicht:
https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Personenbezogene Daten allgemein
Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in Deutschland
Die Beurer GmbH ist Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter: www.take-e-back.de